Payback – Grundsatzentscheidung zur Einwilligung
BGH I ZR 218/07Der BGH stellt klar: Werbung per E-Mail setzt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Vorformulierte, im Bestellprozess versteckte Einwilligungsklauseln sind in der Regel unwirksam. Maßstab ist eine bewusste, separate Entscheidung der Empfänger:in.